Wanderordnung



Ortsgruppe Jülich

fas fa-walking

BITTE BEACHTEN

Regeln für die Wandergruppen

 

 

1. Beteiligung an den Wanderungen
Alle Wanderungen und Veranstaltungen werden rechtzeitig durch Aushang und durch Presse bekannt gegeben. Je nach Wetterlage können Wanderungen verkürzt oder abgesagt werden, die Verantwortung bleibt dem jeweiligen Wanderführer oder Wanderführerinnen.
Gäste sind zu allen Veranstaltungen herzlich eingeladen. Die Teilnahme ist in der Regel kostenlos.

 

2. Organisation und Führung der Wanderung
Der Wanderführer oder dessen Vertreter trifft alle Vorbereitungen für die Wanderung und deren Durchführung. Es ist diesem überlassen, markante Punkte anzugehen, welche nur unwesentlich vom normalen Streckenverlauf abweichen. Wichtig ist es, dass der Wanderführer ortskundig ist, anderenfalls kann dies durch eine Vorwanderung geschehen. Er bestimmt ebenfalls die Ruhepausen und Rastplätze. Ein Voreilen ist zu vermeiden. Wer die Wandergruppe vorzeitig verlassen will, hat dies dem Wanderführer mitzuteilen. Unstimmigkeiten während der Wanderung werden vom Wanderführer geklärt.

 

3. Haftung und Haftpflichtversicherung
Die dem Hauptverein gemeldeten Mitglieder sind bei allen satzungsgemäßen Veranstaltungen (Wanderungen, Reisen, Führungen, Naturpflege usw.) Unfall- und Haftpflichtversichert. Die Teilnahme geschieht auf eigene Gefahr. Bei Unfällen wird vom Wanderfreund tatkräftige Hilfe bei der Bergung und Betreuung verunglückter erwartet und um Unterstützung des Wanderführers gebeten. Durch Antritt der Reise oder Wanderung erkennt der Teilnehmer diese Bedingungen an. Bei eigenmächtigem Verlassen der Wandergruppe entfällt der Haftpflicht- und Unfallschutz des Eifelvereins. Alle Nicht-Mitglieder nehmen an den Veranstaltungen und Wanderungen des Eifelvereins auf eigene Gefahr teil.

 

4. Benutzung von Verkehrsstraßen
Verkehrsstraßen werden rechtwinklig zur Straße überquert, grundsätzlich wird der Gehweg benutzt, rechts wird ausgewichen, links überholt, auf Landstraßen die linke Fahrbahnseite benutzt und einzeln hintereinander gewandert.

 

5. Schutz von Natur und Landschaft
Das Rauchen im Wald ist zu unterlassen. Es ist in der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober gesetzlich verboten. Untersagt ist auch das Abpflücken geschützter Pflanzen und Blumen. Mitgeführte Hunde sollten grundsätzlich an der Leine geführt werden. Bei Venn-Wanderungen ist das Mitführen von Hunden grundsätzlich verboten. Schonungen dürfen nicht durchwandert werden. Bei Wanderungen im Ausland ist den dortigen Gesetzen Folge zu leisten. Hier ist der Personalausweis erforderlich. Sofern an Rastplätzen keine Mülleimer sind, werden die Überreste mitgenommen und sachgerecht entsorgt.

 

6. Kleidung und Verpflegung
Eine den Witterungsverhältnissen angepasste Kleidung ist erbeten. Unzweckmäßige Kleidung erschwert das Wandern. Bei Venn-Wanderungen sind festes Schuhwerk, evtl. Gummistiefel Voraussetzung.
Der Wanderführer kann Personen von der Teilnahme ausschließen, wenn diese keine angemessene Wanderkleidung tragen; die Fitness für die Wanderung nicht ausreichend ist.
In der Regel wird unterwegs aus dem Rucksack gelebt. Bei einer vorgesehenen Einkehr wird dies vorher bekannt gegeben.

Jürgen Ullrich
2. Wanderwart

OG Jülich

52428 Jülich - Schwedenschanze 21

ev-juelich@mail.de

02461 - 15 81

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